Küster [1]

[928] Küster (v. Custos), Wächter, Aufseher über die Kirchengebäude, deren Schlüssel in ihrer Verwahrung sind, u. die heiligen Geräthschaften. Bei Domstiften sonst Titel des vierten Domherrn. Jetzt ist der K. in städtischen Kirchen ein eignes Amt; auf dem Lande u. in kleineren Städten führen dieses Amt die Schullehrer; vgl. Dreising, Das Amt des Küsters in der Evangelischen Kirche, Berl. 1854.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 928.
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