Kapelle [3]

[289] Kapelle, 1) die Gesammtheit der zu dem Gottesdienst bestimmten Musiker; daher in weiterer Bedeutung 2) jeder Verein von Tonkünstlern, welche ein Fürst in Diensten hat. Er besteht gewöhnlich, wenn er für Kirchenmusiken bestimmt ist, mit Einschluß der Sänger aus 70–80, ohne diese 30–40 Personen. Der Musikdirector in ihr heißt Kapelldirector od. Kapellmeister. Eine K., welche blos aus Musikern für den Hofdienst besteht, heißt Kammerkapelle.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 289.
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