Kapitän

[290] Kapitän, der Commandant od. Befehlshaber eines Schiffes. Diese Charge wird in folgende Klassen eingetheilt: Corvettencapitän, so viel als Major in der Infanterie; Fregattencapitän, gleich Oberstlieutenant; Linienschiffscapitän, gleich Oberst; Hafencapitän s.d. Die K. der Post- u. Kauffahrteischiffe haben keinen militärischen Rang.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 290.
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