[374]Katechismuslehre, 1) die in einem, bes. einem zu symbolischen Ansehen gelangten Katechismus enthaltene Darstellung des Christenthums; 2) die in den sonntägigen Nachmittagsgottesdiensten abgehaltenen Examina der confirmirten Jugend.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 374.