Kathedrale

[380] Kathedrale (Kathedralkirche, v. gr. Kathedra), 1) eigentlich eine Kirche, in welcher ein Bischof seinen Stuhl (Kathedra) aufgeschlagen hatte. Ursprünglich hatte jede Stadt, welche das römische Bürgerrecht besaß (Civitas), eine solche K., u. zu ihr gehörten die Flecken u. Dörfer der Landschaft. In der K. war eine eigne Taufkirche (Baptisterium), worin der Bischof od. dessen Bevollmächtigte tauften. Jetzt 2) die Pfarrkirche eines Bischofs, Domkirche; daher Kathedralcapitel, so v.w. Domcapitel; Kathedralschulen, so v.w. Domschulen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 380.
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