Kielherr

[471] Kielherr, Commandant eines Kauffahrtenschiffes, der gewöhnlich Capitän genannt wird, wenn er ein Schiff langer Fahrt befehligt; bei Küstenfahrzeugen heißt er Führer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 471.
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