Klebgarn

[559] Klebgarn, 1) (Fischer), so v.w. Grundgarn; 2) (Klebnetz), Netze, welche perpendiculär an Stangen gehängt werden, u. in denen man Vögel, die man gegen dieselben treibt, fängt. Zu ihnen gehören die Lerchentagwände, der Schnepfenstoß, die Hochgarne, der Habichtsstoß u. die Steckgarne.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 559.
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