Knoblauch

[606] Knoblauch, 1) Wurzel od. auch 2) die ganze Pflanze von Allium sativum, aus dem Orient u. Sicilien stammend, jetzt überall angebaut, Zwiebel eirund aus mehren länglichen, gekrümmten, von trockenhäutigen Schalen umgebenen Zwiebelchen zusammengesetzt, Stängel 2–3 Fuß hoch, stielrund, Blätter lineal, langzugespitzt, seichtrinnig, zweireihig, die Dolde aus 25–30 Zwiebelchen u. wenigen langgestielten, weißlichen Blüthen; Zwiebel u. Pflanze riecht stark u. theilt allen, die sie genießen, diesen Geruch mit, wird überall, bes. in Rußland, dem Süden u. von den Juden als Küchengewürz benutzt, aber schmeckt scharf. Der aus der frischen Zwiebel ausgepreßte Saft od. der aus der getrockneten Zwiebel gewonnene Aufguß, dienen wegen ihres Gehalts an flüchtigem Öl zu Klystieren gegen Würmer (Madenwürmer), od. die Zwiebel selbst wird in Teigform aufgelegt zur Reizung der Haut, wie Senfteig, od. zur Erweichung u. Öffnung von eiternden Geschwulsten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 606.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: