[622] Knute, lederner Riemen, in dessen Spitze Draht eingeflochten ist. In Rußland wird der zur Knutenstrafe verurtheilte Verbrecher an zwei Pfählen aufrecht stehend angebunden u. erhält mit der K. Hiebe auf den bloßen Rücken, deren fast jedem Blut folgt. 100 bis 120, der höchste Grad, sind der Todesstrafe gleich geachtet, u. oft sterben die Verbrecher während derselben. Überstehen sie die Strafe, so kommen sie noch lebenslänglich nach Sibirien. Sonst wurde ihnen noch die Nase aufgeschlitzt, die Ohren abgeschnitten u. ein W (Wor, Schelm) auf der Stirn in die Haut geritzt u. durch Einreiben mit Schießpulver unvertilglich gemacht. Jetzt sind wenigstens erstere beiden Schärfungen abgeschafft. War der Verbrecher nur zu einer geringeren Knutenstrafe verurtheilt, so fiel Letzteres weg, u. er kam auch nur auf einige Jahre nach Sibirien.