[705] Kopfholz, 1) Bäume, denen man öfter Äste u. Gipfel abhaut; die Kopfholzwirthschaft besteht darin, daß die Stämme in einer gewissen Höhe ganz abgestutzt u. der Ausschlag an dieser Stelle erwartet wird; man nennt das Verfahren selbst Köpfen; es geschieht in der Regel alle 3 bis 4 Jahre bei Neiden, Pappeln, Erlen, Ulmen. Eichen bei der Feldholzzucht; 2) (Kopfklöppel, Kopfscheite), so v.w. Haube 8).