Kopfverletzung

[709] Kopfverletzung, jede Art von Gewaltthätigkeit, welche der Kopf erleidet, wodurch eine Aufhebung des Zusammenhanges der Kopftheile u. dadurch eine Gesundheitsstörung bewirkt wird. Sie kann in allen Graden, von einer leichten Ritzung der äußern Kopfhaut an, bis zum augenblicklichen Erlöschen des Lebens, wie bei Zerschmetterung des Gehirns, vorkommen. Sie ist entweder blos eine äußere, ohne daß die Hirnschale davon betroffen od. gar durchdrungen wird, also bloße Hautwunde, od. auch von durch Stoß bewirkte Sugillation (s. Beule 3), od. dringt auch bis in den Hirnschädel ein u. durch ihn hindurch (s.u. Knochenbrüche). Am bedeutendsten sind solche Verletzungen, die sich, auf das Gehirn selbst erstrecken, theils bei Kopfwunden aller Art, die bis zum Gehirn eindringen, theils als Gehirnerschütterung, s.d.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 709.
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