[803]Kreuzleine, bei der Artillerie im Gebrauch, um die Vorderpferde der Gespanne durch den Stangenreiter leiten zu lassen, wenn die Mittel- od. Vorderreiter im Gefechte verwundet od. getödtet sind.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 803.