Kriegs u. Domänenkammer

[823] Kriegs u. Domänenkammer, vor 1810 in Preußen die Behörde, der die Aufsicht über die Verwaltung der Domänen u. Kammerrevenuen, auch über die übrigen, bes. zum Unterhalt eines Heeres bestimmten Einnahmen zustand. Ihr Geschäft ist jetzt unter den Regierungen vertheilt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 823.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: