Kriegspolizei

[821] Kriegspolizei, die den Armeen im Kriege zugetheilte Polizei, welche sowohl den Verkehr der Armeeglieder mit einander u. mit den Bewohnern des Kriegsschauplatzes, als auch das Marketenderwesen u. die Bewegung von Nichtsoldaten bei der Armee überwacht, um zu verhüten, daß in irgend einer Weise die Ordnung gestört wird, Erpressungen u. Gewaltsamkeiten verübt werden od. Spionage stattfindet etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 821.
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