Kunstfehler

[894] Kunstfehler, die von Kunstverständigen bei Ausübung ihrer Kunst zum Schaden Anderer begangenen Fehler, sind, abgesehen von den civilrechtlichen Folgen, nur bei Dolus u. angewiesener Culpa lata strafbar.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 894.
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