Kunstfeuer

[894] Kunstfeuer, 1) alle Ernstfeuer, die auf besondere künstliche Weise durch Zusammensetzungen bearbeitet werden, wie dies bei fast allen Feuerwerkskörpern der Fall ist, die zum Leuchten, zum Signalisiren, zur Brandlegung etc. dienen sollen. Ihre Verfertigung war in ältern Zeiten das Hauptstudium der Artilleristen u. wurde sehr geheimnißvoll behandelt. Es gab davon sehr viele, die entweder nur geringe Wirkung leisteten, od. sich in der Hauptsache nur durch abenteuerliche Namen unterscheiden, wie z.B. Feuerpfeile, Sturmkolben, Sturmhäfen,[894] Springkegel, Sturmblöcke (s.d. a.), bes. aber die vielerlei Arten Feuer- u. Leuchtkugeln; 2) so v.w. Lustfeuer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 894-895.
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