Landgarbe

[81] Landgarbe, ein in manchen Gegenden üblicher Zins von Grundstücken an den Grundherrn, welcher in 3,4 od. 5 Theilen der auf dem Grundstück erwachsenen Früchte besteht; daher bat man drei-, vier- od. fünftheilige Landgarbengüter, deren Besitzer Landgarber heißen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 81.
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