[163]Laufstege, Gänge längs der beiden Seiten eines Schiffes, um von dem Vordernach dem Hintertheile zu kommen. Bestehen aus 1416 Zoll breiten Dielen u. liegen auf kleinen, an den Bord gespickerten Knieen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 163.