Ledig

[206] Ledig, 1) so v.w. Los; 2) so v.w. nicht verheirathet; bes. der, welcher nicht verheirathet ist, aber außereheliche Kinder hat; 3) das Hängeseil, wenn es schlaff herunter hängt; 4) nicht versehen mit etwas; daher Ledige Bergart, Bergart, welche wenig od. gar keine Metalle führt. Lediger Schild, ein Schild, welcher keine Figur hat; gewöhnlich enthält er mehrere Farben, durch Sectionen gleichmäßig vertheilt; seltner sind die, welche nur eine Tinctur enthalten u. einfache ledige Schilde genannt werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 206.
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