[604] Tinctur (v. lat. Tinctura), 1) die Färbung, der Anstrich; 2) der Anstrich der heraldischen Körper, sowohl des Schildes, als auch des Helms u. aller auf beiden vorkommender Dinge; sie zerfällt in natürliche, wenn der Anstrich mit dem Urbild übereinkommt, u. künstliche, wenn ihm die der Heraldik eigenen T-en, die Metalle, Gold (gelb) u. Silber (weiß) u. die Farben gegeben sind, man bezeichnet sie durch Schraffirungen. Über die abwechselnden T-ens. Abgetheilte Farben Bd. I. S. 34; 3) ein gefärbter flüssiger Körper; 4) mit Weingeist, Äther, Ammoniumflüssigkeit etc., durch Digestion od. durch längeres Maceriren in kühler Temperatur bereitete Auszüge von arzneilichen Stoffen, bes. aus dem Pflanzenreiche (wie Kräutern, Rinden, Wurzeln etc.). Ist nur ein Stoff ausgezogen, so heißt die T. einfach; sind es mehre, zusammengesetzt; s. Tinctura; 5) manche Auflösungen, z.B. des äpfelsauren Eisens. 6) T. des Philosophen (Philosophische T., Tinctura philosophiae, T. philosophica), Flüssigkeit, welche die Kraft besitzen sollte, unedle Metalle in edle zu verwandeln u. durch einige Tropfen den Körper zu verjüngen u. das Leben zu verlängern. Daher wurde diese T. auch Universaltinctur u. Stein der Weisen (s.d.) genannt. Vgl. Clauder, De tinctura universali, Altenb. 1678.