Legislativ

[219] Legislativ (v. lat.), gesetzgebend, die Gesetzgebung betreffend. Legislator, Gesetzgeber. Legislatur (Legislation), 1) Gesetzgebung; 2) Gesetzgebender Körper; 3) während der Französischen Revolution der zweijährige Zeitraum vor der Einsetzung des Gesetzgebenden Corps bis zu dessen Erneuerung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 219.
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