Lehmwand

[223] Lehmwand, 1) so v.w. Bleichwand; 2) eine von Lehmbacksteinen u. Lehmpatzen gemauerte Wand; die Verbindung der einzelnen Steine geschieht wie bei Mauern von gebrannten Steinen, d. h. verbandmäßig; austatt des Mörtels bedient man sich des geschlemmten Lehms; 3) eine von auf einander geschichtetem, mit lang gehacktem Stroh vermischten Lehm angefertigte Wand; dabei wird dieser Strohlehm in Schichten u. in 2–31/2 Fuß Stärke, je nach der Höhe der Mauer, auf eine von Bruchsteinen errichtete, 1–11/2 Fuß über den Boden herausstehende Grundmauer gebracht u. fest geschlagen. Hat man die Mauer 3–4 Fuß hoch, mit geringer Böschung aufgeführt, so läßt man sie einige Zeit trocknen, ehe man eine eben so hohe Lage Lehm darauf bringt, u. fährt auf diese Art bis zur bestimmten Höhe fort. Noch fester wird eine solche Mauer, wenn man den Strohlehm zu Zöpfen dreht u. sie verbandmäßig auf die Mauer legt u. mit einem Schlägel fest zusammenschlägt. Bei einer dritten Art Lehmwände verfährt man wie beim Pisébau (s.d.).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 223.
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