Schlägel [1]

[209] Schlägel, 1) Werkzeug zum Schlagen; 2) Handschlägel), mit einer Hand geführtes, weißbuchenes Stück Holz, mit kurzem Stiele, mit welchem man auf Meißel, Stemmeisen etc. schlägt; der Böttcher treibt mit demselben die Reise an ein Gefäß; 3) langstieliger kleiner Klotz, bisweilen an beiden Enden mit eisernen Reisen umlegt; mit ihm werden beim Holzspalten die Keile eingetrieben, Pfähle in die Erde getrieben etc.; 4) hölzerner Hammer, auf der einen Seite mit ebener auf der anderen mit abgerundeter Bahn, womit Arbeiten aus Zinn u. anderen Metallen geebnet u. geglättet werden. Man bearbeitet verschiedene Metalle bes. dann mit hölzernen Schlägeln, wenn man ihnen ihre Weichheit u. Dehnbarkeit erhalten will, welche beim Bearbeiten mit eisernen Hämmern mehr od. weniger verloren gebt; 5) so v.w. Fäustel, daher S.u. Eisen, so v.w. Fäustel u. Eisen, als Insignien der Bergleute; 6) Ort, wo gearbeitet wird; daher S. behauen, wenn der Geschworene mit dem Fäustel u. Bergeisen einen Versuch macht, ob das Gestein gebrechig ist; 7) eiserner Hammer mit langem Stiele, womit die Steine auf den Straßen in kleine Stücken geschlagenwerden; 8) der schwere Hammer in der Ölmühle, s.d. C) a); 9) so v.w. Ramme, bes. Handramme; 10) an einer Rammmaschine so v.w. Bär- od. Bock; 11) der Zapfen vor der Ablaßrinne eines Teiches; 12) die Hinterkeule eines geschlachteten od. geschossenen Thieres, z.B. eines Hirsches, Kalbes; 13) das obere hebelartig bewegliche Holzstück (der Deckel) der Flachsbreche, s.u. Flachs 2) C) b).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 209.
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