[447] Hofmeister, 1) (Ober-H.), Aufseher über einen Hof, vgl. Hof; 2) so v.w. Hauslehrer, besonders als Erzieher in adeligen Familien; 3) (Maier, Voigt), ein Aufseher auf einem Landgute, steht unter dem Verwalter u. hat dafür zu sorgen, daß alle landwirthschaftlichen Werkzeuge, Geräthe u. Geschirre sich immer in brauchbarem Zustand befinden, er muß das Gesinde zu rechter Zeit wecken, dieses u. die Tagelöhner zur Arbeit anstellen u. darauf sehen, daß jedes seine Pflicht thue. Die weibliche Aufseherin dieser Art u. über Vieh- u. Milchwirthschaft, Käse- u. Butterbereitung, Federviehhof etc. heißt Hofmeisterin.