[123] Didaktik (v. gr.), Unterrichtslehre, die Lehre von den Gesetzen u. Regeln des gesammten Unterrichts; sie ist ein Theil der Pädagogik u. umfaßt die Methodik. Zweck der. D. ist überall eine tüchtige Bildung des Menschen; sie zerfällt in die a) theoretische D. (Unterrichtswissenschaft), die Wissenschaft von den Grundsätzen u. Regeln für das Geschäft des Unterrichts; b) praktische D. (Unterrichtskunst, Lehrkunst), die Lehre von der Anwendung dieser Grundsätze. Die Regeln u. Grundsätze, welche die D. aufstellt, beziehen sich a) auf den zu Unterrichtenden; diese sind: man unterrichte naturgemäß, lückenlos, vom Standpunkte des Schülers ausgehend, gründlich, anschaulich, gehe vom Bekannten zum Unbekannten, vom Leichteren zum Schwerern, verfolge bes. den formellen Zweck u. berücksichtige die Individualität des Schülers; b) auf den Lehrstoff: man vertheile den Stoff nach dem Standpunkte u. den Entwickelungsgesetzen des Schülers, verweile bes. bei den Elementen u. gehe oft auf die Grundvorstellungen zurück; vertheile den Stoff in kleinere Ganze, verbinde, verwandle Gegenstände, berücksichtige bei der Wahl der Lehrform die Natur des Gegenstandes; c) auf äußere Verhältnisse, Zeit, Ort etc.: man betreibe die Gegenstände mehr nach als neben einander, berücksichtige den künftigen Stand der Schüler, unterrichte culturgemäß, mit Berücksichtigung der Orts- u. Zeitverhältnisse; d) auf den Lehrer: man suche den Unterricht durch Wechsel, Lebendigkeit u. seine ganze Persönlichkeit anziehend zu machen, unterrichte mit Kraft, Charakter, Energie u. Consequenz, berücksichtige beim Unterrichte immer die moralischreligiöse Erziehung als Hauptzweck. Vgl. Denzel, Erziehungs- u. Unterrichtslehre für Volksschullehrer, Stuttg. 1825 f., 3. Aufl. 1835, 3 Thle.; Dinter, Die vorzüglichsten Regeln der Pädagogik, Methodik u. D., Neust. 1827, 7. Aufl. Außerdem von Harnisch, Diesterweg, Zerrenner, Stephani u. v. A.