Leichenfrau

[240] Leichenfrau, Frau, welche das Waschen u. Anziehen der Leichen zum Begräbniß besorgt. Sie ist gewöhnlich obrigkeitlich verpflichtet, um bei Merkmalen einer ungewöhnlichen Todesart bei der Obrigkeit Anzeige zu machen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 240.
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