Librarius

[341] Librarius (lat.), 1) der sich mit Büchern beschäftigt; 2) Bücherabschreiber, Freigelassener od. Sklav, welcher für seinen Herrn dessen Geisteswerke, Briefe, Rechnungen etc. nieder- od. andere Schriften abschrieb; 3) Bücherabschreiber für Buchhändler u. 4) Buchhändler selbst; daher Libraria, ein Buchhändlerladen, s.u. Buch.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 341.
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