[341] Librarius (lat.), 1) der sich mit Büchern beschäftigt; 2) Bücherabschreiber, Freigelassener od. Sklav, welcher für seinen Herrn dessen Geisteswerke, Briefe, Rechnungen etc. nieder- od. andere Schriften abschrieb; 3) Bücherabschreiber für Buchhändler u. 4) Buchhändler selbst; daher Libraria, ein Buchhändlerladen, s.u. Buch.