[461] Locus (lat.), 1) Ort; L. apprehensiōnls, Ort, wo der Verbrecher ergriffen, L. delicti, Ort, wo das Verbrechen begangen worden ist; L. aquo, Ort, wo der Aussteller eines Wechsels od. einer Anweisung wohnt; dagegen L. ad quem, der Ort, wo diese zahlbar sind; 2) Stelle od. Stück einer Lehrschrift, wo von einem bestimmten Gegenstand gehandelt wird; L. classĭcus (Dictum classicum), eine Hauptod. Beweisstelle aus einem Buche; L. commūnis, Gemeinplatz, bezeichnet bei den Römern einen allgemeinen Begriff, z.B. Freiheit, Jugend od. eine Behauptung über denselben.
Heiligenlexikon-1858: Locus, S.
Pierer-1857: Religiōsus locus