Locus

[461] Locus (lat.), 1) Ort; L. apprehensiōnls, Ort, wo der Verbrecher ergriffen, L. delicti, Ort, wo das Verbrechen begangen worden ist; L. aquo, Ort, wo der Aussteller eines Wechsels od. einer Anweisung wohnt; dagegen L. ad quem, der Ort, wo diese zahlbar sind; 2) Stelle od. Stück einer Lehrschrift, wo von einem bestimmten Gegenstand gehandelt wird; L. classĭcus (Dictum classicum), eine Hauptod. Beweisstelle aus einem Buche; L. commūnis, Gemeinplatz, bezeichnet bei den Römern einen allgemeinen Begriff, z.B. Freiheit, Jugend od. eine Behauptung über denselben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 461.
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