Lungenarterie

[611] Lungenarterie, 1) (Arteria pulmonalis), Hauptstamm eines eigenen Gefäßsystems, welches sich blos auf die Lunge beschränkt, u. zum Zweck hat, sämmtliches Blut, welches seinen Kreislauf durch den übrigen Körper gemacht hat, von der rechten Herzkammer aus der Lunge zuzuführen. Sie zertheilt sich zunächst in zwei große Äste, von denen jeder zu einem der beiden Lungenflügel geht u. hier sich ferner zerästelt. Ihrem Bau nach entspricht ihr Stamm der Aorta, dem er auch an Größe nur wenig nachsteht; doch sind die Häute bedeutend dünner. Die Lungenvenen (Venae pulmonales) führen, nachdem die L. sich mit den kleinsten Verzweigungen in der ganzen Lunge verbreitet hat, das Blut, welches unter dem Athmensproceß durch Aufnahme von Sauerstoff u. Absetzung von Kohlenstoff wieder lebenskräftiger worden ist, zu dem Herzen zurück. Sie endigen sich gewöhnlich in 4 Stämme, welche als linke Vorkammer des Herzens, die daher auch den Namen Lungenvenensack (s. Herz) führt, zusammentreten; 2) L-n (Arteriae pulmonum), die von dem Aortasystem aus zu der Lunge, u. zwar als ernährende Gefäße, gelangenden Arterien; die entsprechenden Venen heißen Lungen, venen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 611.
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