[510] Mühler, Heinrich Gottlob, geb. 23. Juli 1780 in Luisenhof bei Pleß in Schlesien, studirte in Halle Jurisprudenz, wurde 1804 Assessor bei dem Oberlandesgericht in Brieg, 1810 Oberlandesgerichtsrath, 1815 Kammergerichtsrath in Berlin, 1819 Geheimer Oberrevisionsrath bei dem Rheinischen Cassationshof daselbst, 1822 Vicepräsident des Oberlandesgerichts zu Halberstadt, 1824 zu Breslau, 1832 mit von Kamptz zusammen Justizminister, bei welcher Theilung von Kamptz die Rheinprovinzen u. M. die übrigen Theile der Monarchie erhielt; 1838 erhielt M. die ganze vereinigte Justizverwaltung. Als solcher befreite er das Gerichtsverfahren namentlich von veralteten, hemmenden Formen u. trennte die Justiz von der Verwaltung. Im August 1844 trat er vom Justizministerium zurück u. wurde im September d.i. Chefpräsident beim Geheimen Obertribunal, behielt auch bis 1848 Sitz u. Stimme im Staatsministerium u. st. 15. Jan. 1857 in Berlin.