[903] Markwald, namentlich im nordwestlichen Deutschland Wald, welcher einer ganzen Gesellschaft, bes. mehren Gemeinden gehört, die nach bestimmten Verhältnissen die Nutzungen daraus theilen. Die Theilhaber an einem M. heißen Mitmärker; die nicht zu den eigentichen Gemeinden gehören, Ausmärker; der Vorsteher Obermärker.