[203] Meuterei, 1) im weiteren Sinn jedes Zusammenrotten Mehrer in der Absicht, Gewalt gegen Vorgesetzte anzuwenden, daher man z.B. auch von M-en der Sträflinge spricht, wenn dieselben sich zu einem Ausbruch etc. zusammenrotten; 2) im engeren Sinne das besondere Militärverbrechen, dessen sich eine Militärperson dadurch schuldig macht, daß sie entweder mit Andern ein förmliches Complott zur Erregung eines Militäraufruhrs eingeht od. doch Andere in gefährlicher Weise dazu aufmuntert. Wegen der Größe der Gefahr, welche durch solche Handlungen für die Sicherheit u. den Geist der Truppen entstehen kann, wird in Kriegszeiten, namentlich in der Nähe des Feindes, regelmäßig auf Tod erkannt. Auch in andern Fällen tritt bei der Gemeingefährlichkeit des Verbrechens meist strenge Bestrafung, gewöhnlich Zuchthaus od. Festungsarbeit ein. Vgl. Militärverbrechen.