[247]Miethmeister, ein Abdecker, welcher das Recht, alles gefallene Vieh in der Umgegend abzudecken u. die Felle desselben zu nehmen, von dem Besitzer einer Meisterei gepachtet hat.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 247.