[324]Mitglied, ein zu einer Gesellschaft, Corporation, Collegium etc. als Theilhaber, Stimmberechtigter, aber auch zur Übernahme u. Tragung von Arbeiten, Lasten, Beiträgen etc. Verpflichteter.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 324.