Musikalische Brüder

[582] Musikalische Brüder (Freim.), Mitglieder einer Loge, die, gewöhnlich befreit von Beiträgen, die Verpflichtung übernommen haben, die Feierlichkeit der Logenversammlungen durch Musik zu erhöhen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 582.
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