Musikalische Akademie

[582] Musikalische Akademie, 1) Gesellschaft von Tonkünstlern u. Dilettanten, welche sich auf eigne od. fremde Veranlassung u. Unterstützung die Förderung der theoretischen u. praktischen Musik zum Zweck setzt, u. bes. große u. seltene Kunstwerke zur Aufführung bringt. Gewöhnliche Concert- u. Singvereine haben sich mitunter diese Benennung beigelegt. Die vorzüglichsten M-n A-n findet man in Mailand, Neapel, Verona, Stockholm u. London. Am berühmtesten war die Académie royal de Paris, 1669 errichtet, welche eine eigne Oper bildete u. die ausgezeichnetsten u. zahlreichsten Mitglieder besaß, aber in der Französischen Revolution unterging; 2) ein großes Concert von einer solchen Akademie ausgeführt; 3) jedes große Concert.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 582.
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