[594] Musterwirthschaften, ländliche Wirthschaften, welche sich durch ihre Einrichtung u. ihren Betrieb besonders auszeichnen u. deshalb bäuerlichen Wirthen zum Muster u. zur Nachahmung dienen sollen. Entweder werden die M. vom Staate od. von Privaten ins Leben gerufen. Hauptsächlich wurden in[594] neuester Zeit bäuerliche M. in der Provinzen Preußens geschaffen. In Rußland sind dieselben noch älter, aber auch unbedeutender. Die M. sind übrigens nicht mit den Versuchswirthschaften (s.d.) zu verwechseln. Vgl. Schwarz, Die bäuerlichen M., Berlin 1851.