[757] Nebenlinie, 1) eine neben einer andern gezogene Linie; 2) s.u. Chiromantie 1) B); 3) die kleinen Linien, welche über od. unter den 5 Hauptlinien der Klangleiter gemacht werden, um die Höhe od. Tiefe der Noten zu bezeichnen; 4) wo Erstgeburtsrecht gilt, die Nachkommenschaft eines jüngern Sohnes, im Gegensatz zu der Nachkommenschaft des ältern, als der Hauptlinie.