Nebenstück

[759] Nebenstück, 1) ein dem Hauptstück untergeordnetes od. von demselben abhängiges Stück; 2) (Pendant), ein Stück gleicher Art, z.B. bei Gemälden; 3) (Her.), ein Gegenstand, welcher dem Schilde entweder zur genaueren Bestimmung, od. zur Zierde beigefügt ist. Zu den ersteren, welche auch Unterscheidungsstücke heißen, gehört der Helm, mit dem, was dazu gehört, od. statt dessen, die seine Stelle ersetzenden Hüte u. Mützen; zu den andern, Prachtstücken, rechnet man außer den Schildhaltern, Mänteln u. Losungsworten auch die Zeichen, welche die Würde des Inhabers andeuten u. bald hinter, bald um den Schild gestellt werden. Andere rechnen die letzteren Zeichen zu den Unterscheidungszeichen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 759.
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