[799] Pendant (v. fr., spr. Pangdang), 1) (Maler), so v.w. Seitenstück, Nebenstück; 2) so v.w. Gegenstück; 3) am Strumpfwirkerstuhl die beiden Stangen, welche an jedem Arme des Stuhles mit einem Gewinde angehängt sind u. zwischen welchen die Platinenbaare befestigt ist.