[760]Nebenwerk, 1) (Malerk.), so v.w. Beiwerk; 2) diejenigen Werke einer Festungsfronte, welche zunächst ihr auf beiden Seiten liegen u. daher bei großen Polygonen die feindlichen Laufgräben in der Flanke beschießen können.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 760.