Nebenwerk

[760] Nebenwerk, 1) (Malerk.), so v.w. Beiwerk; 2) diejenigen Werke einer Festungsfronte, welche zunächst ihr auf beiden Seiten liegen u. daher bei großen Polygonen die feindlichen Laufgräben in der Flanke beschießen können.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 760.
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