Neufahrwasser

[814] Neufahrwasser, 1) (Wasserfahrt), Kanal nördlich von Danzig an der Mündung der Weichsel, westwärts aus derselben durch eine hohe Sandbank gegraben, wird durch eine Schleuße vor Versandung geschützt u. ist für größere Schiffe passirbar; 2) Flecken im Regierungsbezirk u. nördlich bei Danzig der preußischen Provinz Preußen, an der Mündung der Weichsel in die Ostsee u. Weichselmünde gegenüber; Leuchtthurm, Lootsenanstalt, Seebad, Schiffsverkehr; 1600 Ew.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 814.
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