[938] Niederung, 1) eine tiefer gelegene, nicht durch Berge beengte fruchtbare Landgegend; 2) (Tilsiter N.), Kreis des Regierungsbezirks Gumbinnen der preußischen Provinz Preußen; 20,73 QM. mit 46,600 Ew.; begreift die fruchtbare Landschaft zwischen der Gilge u. Ruß; ehemals Moräste, jetzt durch Kanäle u. Graben trocken gelegt u. durch Deiche gegen Überschwemmungen geschützt; hat ansehnliche Viehzucht, Weizenbau, Gemüsefelder u. Weiden, auch gibt es viel Torf. Der Landrath hat seinen Sitz in dem Dorfe Heinrichswalde mit 200 Ew.; 3 f. Danziger Niederung.