[189] Obnoxiatĭo (lat.), Handlung, durch welche im Mittelalter der, welcher sich nicht selbst ernähren, od. das verwirkte Wehrgeld nicht aufbringen, od. das Gestohlene nicht erstatten konnte, sich od. seine Familie mittelst förmlicher Urkunde (Charta obnoxiationis) einem Dritten verkaufte.