[714] Parteigänger, 1) derjenige, welcher sich zu einer Partei schlägt; 2) kleine Abtheilung Soldaten, welche dem Feinde durch Streifereien, Verstecke, Auffangen von Courieren, einzelnen Leuten u. Transporten, Befreiung von Gefangenen u. andere Neckereien Schaden zu bringen suchen. Cavallerie, Jäger u. leichte Infanterie eignen sich zu P-n.