[468] Parteigänger (franz. partisan), Söldnerscharen, die, nur des Gewinnes wegen dienend, nicht selten den Dienst wechselten, sobald ihnen vom Gegner glänzendere Anerbietungen gemacht wurden, oder Führer, die aus rein persönlichen Gründen Partei ergriffen. Später die Führer kleiner Abteilungen (Freikorps), die, ohne steten Zusammenhang mit dem Heer, durch den kleinen Krieg (s. Guerillas) dem Feinde zu schaden suchten. Diese Art der Kriegführung verspricht besonders dem Verteidiger im eignen Lande Vorteile gegen die langen Verbindungslinien des Angreifers. S. auch Francs-tireurs. Beispiele aus neuer Zeit über Tätigkeit und Bekämpfung von Parteigängern enthält Balcks »Taktik«, Bd. 6: Gefechtslehre (2. Aufl., Berl. 1904). Über die derzeit gültigen völkerrechtlichen Anschauungen bezüglich der P. vgl. »Kriegsgeschichtliche Einzelschriften«, herausgegeben vom Großen Generalstab, Heft 31 (Berl. 1902).