[409] Positiōnes (lat.), Fragen, ähnlich den Interrogationes in jure (s.d.) des ältern römischen Processes. Sie sind im jetzigen Civilproceßrecht gesetzlich bestimmt in der Weise, daß ein jeder streitende Theil (Ponent) das Recht hat, dem Gegner (Ponat) wenn dieser sich nicht gehörig eingelassen od. die Thatsachen seiner Behauptungen nicht umfassend u. deutlich genug vorgetragen hat, artikelweise abgefaßte Fragen (P.) vorzulegen, welche Feststellung der streitigen Punkte bezwecken. Der Ponat hat diese Fragen bei Strafe des Zugeständnisses unumwunden u. ohne allen Anhang zu beantworten, nachdem beide Theile den Gefährdeeid geleistet haben.