[448] Präbende (v. lat.), 1) der jedem regulirten od. weltlichen Chorherrn an Dom- u. Collegiatstiftern zukommende Antheil an den Naturaleinkünften u. Renten seines Capitelshauses; 2) die von einer öffentlichen Anstalt, einem Hospital, Stift gewährten jährlichen bestimmten Einkünfte; 3) Leibrente. Präbendarius, welcher eine solche Rente genießt.