Präteriren

[464] Präteriren (v. lat.), 1) vorübergehen; daher Praeterĭtum, vergangen; bes. bei einem Zeitwort die Form der Vergangenheit, s. u. Tempus; 2) übergehen; daher Präterition, 1) Übergehung, bes. in einem Testament (s.d.); 2) Figur, wenn man sagt, man wolle etwas nicht erwähnen, u. es sehr nachdrücklich erwähnt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 464.
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